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Für Ihre Seminare und Veranstaltungen
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Im Dachgeschoß des Waldkurbades befindet sich ein separater Seminarbereich von über 100 qm Grundfläche; der Sonnenraum (Gruppenraum) hat ca. 50 qm.
Die Räumlichkeiten eignen sich für unterschiedlichste Veranstaltungen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bzgl. Lautstärke ist jedoch auf die Nutzung der anliegenden Räumlichkeiten zu achten. Die Böden sind mit Ausnahme von Küche, WC und Bad durchgehend mit echtem Ahornparkett ausgestattet.
Rauchverbot
Mit Betreten des Waldkurbades gilt in der gesamten Anlage einschließlich dem Licht- und Luftbadegarten absolutes Rauchverbot.
Räumlichkeiten
Vorbereitungsräume:
westseitig:
a. geschoßoffener Besprechungs- und Aufenthaltsbereich von etwa 14 qm.
b. allg. Abstellraum
c. WC
d. Abstellraum zum Gruppenraum
ostseitig:
a. Badezimmer von ca. 21 qm
b. Teeküche
Gruppenraum
Der dreiseitig mit Fenstern versehene, tageslichthelle, giebelhohe Gruppenraum im DG („Sonnenraum“) hat etwa 50 qm Grundfläche.
Die Fenster sind mit Sonnen-/Hitzeschutzrollos oder Wärmeschutzbeschichtung versehen. Ausstattung und Nutzung
Die Nutzung der Räumlichkeiten schließt die pflegliche und bestimmungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten als auch der vorhandenen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände mit ein, auch Musikanlage.
Regelmäßig dürfen die Räume nicht mit Straßenschuhen begangen werden. Teelichter, Kerzen, Öle, Flüssigkeiten etc. dürfen nur mit ausreichend großen Untersetzern benutzt werden. In jedem Fall ist darauf zu achten, die Böden, Matten mit Spanntücher etc. nicht zu beschädigen. Lichter sind dort zu löschen, wo sie nicht benötigt werden; dasselbe gilt sinngemäß zwingend für Fenster. Der Mieter haftet hierfür entsprechend.
Darüber hinaus wird vorausgesetzt, daß die Räumlichkeiten so verlassen werden, wie sie angetroffen wurden bzw. wie man sie selbst anzutreffen wünscht. Die Geschäftsleitung ist daher im eigenen Interesse umgehend von Abweichungen zu unterrichten.
Gastronomie
Es besteht die Möglichkeit, Verpflegung in Form von Zwischen- und ggf. Hauptmahlzeiten innerhalb des Hauses (vegetarische und vegane Küche) als auch in Verbindung mit „Busse´s Waldschänke“ (breites Vollwertangebot) zu arrangieren.
Saunabereiche
Bei Mitbenutzung der Saunabadelandschaft (gemeinschaftliche und Frauen-Anlage) sowie Nutzung des Serail-Heilschlammbades können Sonder-Konditionen vereinbart werden.
Übernachtung
Innerhalb des Hauses befindet sich das Hostel mit einem Doppel- und vier Mehrbettzimmern.
Auf demselben Areal befinden sich die Privatzimmervermietung von Frau Hannelore Busse (Tel. 0761 - 7 29 38; www.moeslepark.de) und der „Ferien-Camping Möslepark“. (Tel. 0761-7679333; www.camping-freiburg.com)
Reinigung
Die laufende Reinigung während der Mietzeit fällt in die Verantwortung des Mieters, eine allfällige Grundreinigung in die des Vermieters.
Nutzungsentgelte
siehe unten Weitere Entgelte:
Für Veranstaltungen, zu deren Teilnahme eine Körperreinigung der Teilnehmenden erforderlich bzw. sinnvoll ist, wird eine Duschpauschale von
€ 3,50/Person/Tag erhoben, die dem Veranstalter in Rechnung gestellt wird. Der Veranstalter teilt die Zahl der Teilnehmer der Rezeption mit.
Die beliebig häufige Nutzung der Badeanlage an den Veranstaltungstagen kann ebenfalls pauschaliert zu günstigen Sonderkonditionen erfolgen, die dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Der Veranstalter teilt die Zahl der Teilnehmer der Rezeption mit.
Hinweis zur Belegungsplanung:
Der Gruppenraum wird vom Waldkurbad auch für Behandlungen oder andere Veranstaltungen genutzt. Um Überschneidungen zu vermeiden, sind in der Zeitplanung auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, also nicht die reinen Veranstaltungs-, sondern Belegungszeiten, einzuplanen.
Verbindlichkeit
Bestätigte Buchungen werden verbindlich mit Zahlungseingang. Obligatorisch schriftliche Stornierungen sind kostenfrei möglich bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin; bis eine Woche vor dem infrage kommenden Termin wird eine Annulierungspauschale von 25%, mind. € 25,-- erhoben; kurzfristigere Absagen bedingen die volle Gebühr.
Der Vermieter schuldet die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten gemäß Bestätigung.
Sollten die Räumlichkeiten aus nicht vorhersehbaren Gründen nur bedingt oder gar nicht nutzbar sein, sorgt er sich um Ersatzbeschaffung im Rahmen seiner Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht jedoch nur bei grobem Verschulden des Vermieters.
Änderungen vorbehalten — Stand 23.01.2013
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